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NIS2-Betroffenheitsprüfung
Diese Vorprüfung hilft bei der Einschätzung, ob Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung nach deutschem NIS2-Recht seit dem 6.12.2025 voraussichtlich als wichtige Einrichtung, besonders wichtige Einrichtung oder nicht betroffen einzuordnen ist.
Das Ergebnis ist eine strukturierte Vorprüfung. Grenzfälle bleiben Grenzfälle. Bei öffentlichen Stellen, DORA-Abgrenzung, Konzernstrukturen, Sonderfällen oder unklarer Sektorzuordnung sollte das Ergebnis rechtlich geprüft und schriftlich dokumentiert werden.
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1. Grunddaten und Rechtskontext
Zuerst wird geklärt, welche Art von Einheit geprüft wird. Das ist wichtig, weil die NIS2-Einordnung für private Unternehmen, öffentliche Stellen und Sonderkonstellationen nicht identisch läuft.
Das ist keine automatische NIS2-Ausnahme. Es ist vor allem ein Abgrenzungsthema.
2. Sektor und Einrichtungsart
Bitte wählen Sie nicht nur die Branche grob aus, sondern möglichst die tatsächlich betroffene Einrichtungsart. Genau hier passieren in der Praxis die meisten Fehlklassifizierungen.
Sammelbegriffe wie „Herstellung“, „IT“, „Gesundheit“ oder „digitale Dienste“ reichen oft nicht. Entscheidend ist meist, welche konkrete Einrichtung oder welcher konkrete Dienst geprüft wird.
3. Größe und Sonderkonstellationen
Für viele Einrichtungen ist die Größenprüfung entscheidend. Zugleich gibt es Sonderfälle, bei denen die Einordnung nicht allein an 50 Mitarbeitenden / 10 Mio. EUR hängt.
Zusatzfragen
Ergebnis
Vorprüfung nach der seit 06.12.2025 geltenden deutschen Rechtslage. Dokumentieren Sie das Ergebnis immer mit Datum, Annahmen, zugrunde gelegter Einheit, Zahlenbasis, Sektorzuordnung und offenen Unsicherheiten.
