Mit diesem Formular prüfen Sie, ob Ihre Website gesetzlich barrierefrei gestaltet sein muss. Ergebnis = indikativ; eine rechtliche Einzelfallprüfung kann erforderlich sein.

Tipp: Beantworten Sie die Fragen ehrlich. Das Ergebnis zeigt Pflicht, keine eindeutige Pflicht oder unklar mit Begründung.

1) Betreiber / Trägerschaft
2) Zweck & Publikum der Website
3) Funktionen / Interaktionen
4) Unternehmensgröße (optionale Einschätzung)

Hinweis: Für sehr kleine Unternehmen können teils Erleichterungen/Übergänge gelten. Das hängt vom konkreten Dienst/Produkt ab und sollte individuell geprüft werden.

5) Zeitliche Einordnung
Zeigt das Prüfergebnis an

Noch kein Ergebnis

Füllen Sie die Felder aus und klicken Sie auf Prüfen.

Was bedeutet „barrierefrei“ praktisch?

  • Ausrichtung an WCAG 2.1 AA (wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust)
  • Technikreferenz: DIN EN 301 549, in Deutschland u. a. BITV 2.0
  • Typische Maßnahmen: Alternativtexte, Tastaturbedienbarkeit, ausreichend Kontrast, Fokus-Reihenfolge, Untertitel/Transkripte, semantisches HTML, barrierefreie PDFs