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Barrierefreiheits-Check für Websites
Stand: Februar 2026 · Orientierung: BFSG/EAA · BITV 2.0 · DIN EN 301 549 · WCAG 2.1 AA
zugänglich
rechtssicher
praktikabel
Mit diesem Formular prüfen Sie, ob Ihre Website gesetzlich barrierefrei gestaltet sein muss. Ergebnis = indikativ; eine rechtliche Einzelfallprüfung kann erforderlich sein.
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Was bedeutet „barrierefrei“ praktisch?
- Ausrichtung an WCAG 2.1 AA (wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust)
- Technikreferenz: DIN EN 301 549, in Deutschland u. a. BITV 2.0
- Typische Maßnahmen: Alternativtexte, Tastaturbedienbarkeit, ausreichend Kontrast, Fokus-Reihenfolge, Untertitel/Transkripte, semantisches HTML, barrierefreie PDFs
Rechtlicher Rahmen (Deutschland/EU): European Accessibility Act (RL (EU) 2019/882), Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) mit Anwendungsbeginn 28.06.2025; bereits bestehende Pflichten für öffentliche Stellen nach BGG/BITV. Diese Seite liefert eine unverbindliche Ersteinschätzung und ersetzt keine Rechtsberatung.
